ZFU, FernUSG und Zertifizierungspflicht – drei Begriffe, die in der Welt von Onlinebusiness, Onlinekursen und Onlinecoaching seit dem BGH-Urteil 2025 für reichlich Nervosität sorgen. Die Frage, die sich viele stellen, lautet: Wie kann ich mein Angebot so gestalten, dass es gar nicht erst zertifizierungspflichtig wird – und zwar legal?
Genau das erfährst du in diesem Artikel: welche Stellschrauben du hast, wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst und warum zulassungsfreie Angebote sich oft sogar besser verkaufen.
Ein Hinweis vorab:
Die Inhalte dieses Blogartikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Falls du zuerst die Grundlagen dazu lesen möchtest, schau in Artikel 1: ZFU im Onlinebusiness – Was Onlinekurse und Onlinecoaching jetzt wirklich zur Zertifizierung wissen müssen.
Wenn du wissen willst, wann genau eine Zertifizierung nötig ist, findest du die Übersicht in Artikel 2: Onlinekurse ohne ZFU-Zertifikat – So erkennst du, wann du wirklich zertifizieren musst.

Warum „Vermeiden“ nicht gleich „Umgehen“ ist
Eines ist mir wichtig: Das FernUSG zu umgehen, indem man absichtlich falsche Angaben macht, ist verboten.
Aber es ist völlig legitim – und sogar sinnvoll –, dein Angebot so zu konzipieren, dass es von vornherein nicht unter die ZFU-Pflicht fällt.
Das ist wie bei einem Haus: Wenn die Bauordnung sagt, dass du ab einer bestimmten Höhe eine Genehmigung brauchst, kannst du bewusst so planen, dass dein Haus niedriger ist. Das kann genauso schön sein, oder sogar noch besser.
Die drei wichtigsten Stellschrauben
Als ich anfing, meine Angebote im Hinblick auf die ZFU zu checken, habe ich schnell gemerkt: Auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht, als sie das alles völlig sinnfrei, weil die ich die beliebtesten Kursfeatures (Textfeedback) streichen soll, so ist doch nicht alles so dunkelschwarz, wie es anfangs aussah.
Denn es geht nicht darum, alles zu streichen, was Spaß macht, hilfreich oder effektiv ist. Es geht darum, kritische Elemente so zu verändern, dass sie nicht mehr unter die Prüfkriterien fallen.
1. Lernziele flexibel formulieren
Ein festes, messbares Lernziel ist einer der Hauptauslöser für die Zertifizierungspflicht. Das heißt nicht, dass du gar keine Ziele nennen darfst, sondern dass du sie offener formulierst.
Statt: „Nach diesem Kurs hast du deinen Businessplan fertig“
besser: „In diesem Kurs arbeitest du an deinem individuellen Businesskonzept – in deinem Tempo und nach deinen Prioritäten.“
2. Struktur lockern
Ein klarer Lehrplan mit Modulen und Lektionen wirkt aus ZFU-Sicht wie ein Fernunterrichtsprogramm. Du kannst dieselben Inhalte vermitteln, aber in offenen Themenblöcken oder flexiblen Sessions, die in beliebiger Reihenfolge genutzt werden können.
3. Leistungsüberprüfungen ersetzen
Pflichtaufgaben, Tests oder benotetes Feedback sind ein rotes Tuch für die ZFU. Biete stattdessen freiwillige Reflexionsfragen, Selbsteinschätzungen oder Peer-Feedback ohne Bewertung an.
4. Live-Formate nutzen
Vor allem Lerninhalte, die zu mehr als 50% asynchron vermittelt werden, gelten als „räumlich getrennt“ und fallen unter das FernUSG. Wenn du also mehrheitlich deine Inhalte in Live-Formaten vermittelst, so hast du hier auch eine gute Möglichkeit, interaktiv und gemeinsam mit deinen KundInnen Inhalte zu erarbeiten. Achtung bei Aufzeichnungen: Diese gelten wiederum als Variante des asynchronen Unterrichts!

Zwischen „Coaching“ und „Unterricht“ unterscheiden
Ein häufiger Grund für unnötige ZFU-Alarmglocken ist die Vermischung von Coaching-Elementen und Unterrichtsstrukturen.
Im Coaching steht die individuelle Begleitung im Vordergrund: Du unterstützt bei der Zieldefinition, bietest Impulse und stellst Fragen, damit die Kundin ihre eigenen Antworten findet. Beim Unterricht dagegen liegt der Fokus auf einem festen Lehrplan, den alle gleichermaßen durchlaufen – genau das sieht die ZFU kritisch.
Wenn du deine Angebote eher als Prozessbegleitung statt als Lehrplan aufbaust, reduzierst du das Risiko erheblich.
Das heißt: Mehr Raum für Individualität, flexible Inhalte und die Möglichkeit, Schwerpunkte gemeinsam zu setzen.
Deine Texte und die ZFU: Sprache bewusst wählen
Ein oft unterschätzter Punkt ist das Wording. Hier sind Formulierungsalternativen gefragt, die eindeutig klar machen, was genau deine KundInnen bekommen. Begriffe wie „Modul“, „Lektion“, „Hausaufgabe“ oder „Prüfung“ wirken aus Sicht der ZFU wie klassische Bildungseinrichtungen. Ersetze diese lieber durch Begriffe wie „Session“, „Themenimpuls“, „Praxisidee“ oder „Reflexionsfrage“.
Allein diese sprachliche Anpassung kann in der Einschätzung einen großen Unterschied machen – auch wenn sich am Inhalt kaum etwas ändert.
Sprache schafft Bilder, und diese Bilder entscheiden mit, ob dein Angebot als Unterricht oder als freie Begleitung wahrgenommen wird.

Dein Onlinekurs: Schon beim Launch an die ZFU denken
Viele warten, bis das Angebot fertig ist, bevor sie sich Gedanken zur ZFU machen. Das führt oft zu teuren und nervigen Umstrukturierungen im Nachhinein. Besser: Beziehe die ZFU-Kriterien schon beim Erstellen deines Onlinekurses mit in deine Überlegungen ein.
Überlege dir vorab, wie du Inhalte flexibel gestalten kannst, welche Begriffe du verwendest und wie du Feedbackprozesse organisierst.
Das spart dir nicht nur Zeit und Nerven, sondern sorgt auch dafür, dass du jederzeit gelassen launchen kannst – ohne das Gefühl, dass jederzeit eine Abmahnung im Postfach landen könnte.
Warum sich zulassungsfreie Angebote oft besser verkaufen
Viele befürchten, dass ein „lockeres“ Programm unprofessionell wirkt.
Tatsächlich ist oft das Gegenteil der Fall:
Teilnehmerinnen fühlen sich weniger unter Druck gesetzt.
Die Abbruchquote sinkt, weil es keine Pflichtaufgaben gibt, die stressen.
Die Angebote sprechen auch Menschen an, die keinen klassischen Lehrplan mögen.
ZFU-sensibelheißt nicht langweilig – es kann sogar der Schlüssel zu einer größeren Zielgruppe sein.

Dein Schnell-Check: Wie steht es um dein Angebot?
Wenn du unsicher bist, wie es um dein Angebot steht, kannst du stundenlang Gesetzestexte wälzen – oder du lässt Zora, die ZFU-Spürnase in Sekunden drüberschauen.
Sie analysiert deine Texte, zeigt dir mit einem Ampelsystem, wo Risiken liegen, und gibt dir sofort konkrete Formulierungsalternativen.
So weißt du in Minuten, ob du gelassen bleiben kannst oder besser noch etwas anpasst.
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Rechtlicher Hinweis zu Zora:
Zora, die ZFU-Spürnase, ist kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Kriterien des FernUSG und aktueller Rechtsprechung, zum Beispiel dem BGH-Urteil vom 12. Juni 2025. Du erhältst eine strukturierte, KI-gestützte Einschätzung und konkrete Optimierungsideen, jedoch keine verbindliche juristische Bewertung.
Allgemeiner Hinweis:
Die Inhalte dieses Blogartikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.
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