Onlinekurse, Onlinecoaching und Memberships sind für viele im Onlinebusiness das Herzstück ihres Angebots. Doch seit dem BGH-Urteil 2025 fragen sich viele: Muss mein Kurs jetzt bei der ZFU zertifiziert werden? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt davon ab, wie dein Angebot aufgebaut und formuliert ist. In diesem Artikel erfährst du, wann eine Zertifizierungspflicht gilt und wie du sie vermeiden kannst, ohne auf Qualität oder Struktur zu verzichten.
Ein Hinweis vorab:
Die Inhalte dieses Blogartikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Ist mein Kurs ZFU-pflichtig?
Ein lästiges Thema, das gerade so gut wie alle Kanäle beherrscht: Das Fernunterrichtsgesetzt FernUSG und die ZFU. Zwischen Panikmacke, Aktionismus, Abmahnanwälten und Mitbewerbern, die entweder reich genug oder weit weg genug sind, sitzen in Deutschland unzählige OnlineunternehmerInnen, die ihr Wissen in Coaches und Kursen verkaufen wie auf Kohlen, denn sie fragen sich: „Was nun?“.
Da steht in einer Facebook-Diskussion, dass „jetzt quasi alle Onlinekurse eine ZFU-Zulassung brauchen“. Kein Wunder, dass Panik aufkommt. Denn die Zertifizierung dauert nicht nur lange, sie ist auch teuer und leider null nachhaltig, weil Programme nicht aktualisiert oder angepasst werden dürfen, sondern dann ein neues Zertifikat brauchen. Auch muss jeder einzelne Kurs eines Anbieters das komplette teure Prozedere durchlaufen. Das lohnt sich also nur in bestimmten Fällen und macht keinen Sinn bei kleinen Programmen oder bei Angeboten, die laufend aktualisiert und angepasst werden müssen.
Wichtig ist – wie immer – sich erstmal zu informieren, Ruhe zu bewahren und nicht auf Gerüchte oder Halbwissen hereinzufallen. Es ist entscheidend, zu verstehen, wann eine ZFU-Zulassung wirklich nötig ist und wie du deine Angebote so gestaltest, dass du gar nicht erst in diese Pflicht rutschst.

Warum das BGH-Urteil 2025 alles verändert hat
Bis Juni 2025 war das Thema ZFU für viele Onlineunternehmerinnen etwas, das man geflissentlich ignorierte, nach dem Motto: „Betrifft mich eh nicht.“
Dann kam das BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 und stellte klar: Es kommt nicht nur auf den Inhalt an, sondern auch auf die Formulierung deines Angebots. Und: Es gilt für alle, egal ob B2B oder B2C.
Plötzlich war nicht mehr nur der klassische Fernunterricht betroffen. Auch viele Coaching-Programme, Masterclasses und Memberships konnten jetzt in die ZFU-Pflicht rutschen, allein wegen bestimmter Begriffe oder weil die Struktur zu sehr nach „Lehrplan“ aussah.
Falls du die Grundlagen dazu noch einmal im Detail lesen willst, findest du sie hier: ZFU im Onlinebusiness: Was Onlinekurse und Onlinecoaching jetzt wirklich zur Zertifizierung wissen müssen.
Wann musst du zertifizieren und wann nicht?
Ob dein Onlinekurs, Coaching-Programm, dein Workshop oder deine Membership ZFU-pflichtig sind, hängt nicht von der Bezeichnung ab, sondern davon, wie du dein Angebot aufbaust und beschreibst. Das heißt, es kommt sowohl um die strategische Ausrichtung deiner Programme an, als auch auf das Wording und Marketing, mit dem du sie bewirbst.

Zertifizierungspflichtig bist du in der Regel dann, wenn
du mehrere der folgenden Merkmale kombinierst und die Leistung entgeltpflichtig ist:
Ein festes Lernziel, das du klar benennst („Nach diesem Kurs kannst du X“).
Eine feste Struktur, also einen Ablauf mit Modulen, Lektionen oder klar definierten Wocheninhalten.
Individuelle Leistungsüberprüfung, z. B. durch Pflichtaufgaben, Tests oder Feedback, das eine Bewertung darstellt.
Treffen diese Punkte zu, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du eine ZFU-Zulassung brauchst.
Nicht zertifizierungspflichtig bist du in der Regel dann, wenn
du es schaffst, mindestens einen dieser Punkte bewusst zu vermeiden.
Das kann bedeuten:
Du formulierst dein Ziel offener („Wir arbeiten gemeinsam an deinem Projekt“ statt „Am Ende hast du einen fertigen Businessplan“).
Du gestaltest den Ablauf flexibel (offene Themenblöcke statt starrer Lehrplan).
Du ersetzt Leistungsüberprüfungen durch freiwillige Reflexion oder Peer-Feedback ohne Bewertung.
So bleibst du rechtlich auf der sicheren Seite und kannst gleichzeitig Formate anbieten, die deine TeilnehmerInnen nicht einengen, sondern motivieren.
Mein Selbstlernkurs: Das Risiko waren meine Texte
Kürzlich nahm ich mir meinen Selbstlernkurs → „Copywriting Basics“ vor, weil ich dachte: Laut allem, was ich weiß, ist der ja eh „safe“, also fang ich mit dem an. Mein Plan: Schritt für Schritt all meine Programme durchgehen und prüfen, ob und was ich anpassen oder ändern müsste.
„Selbstlernkurs“ klang für mich sicher, denn ich dachte: „Wenn ich keine Live-Calls mache, bin ich raus aus der Pflicht.“

Ich nutzte „Zora, die ZFU-Spürnase„, meinen Custom GPT, den ich genau dafür entwickelt hatte. Sie ist ein KI-Sparringspartner, mit dem ich in Minuten meine Kurse und Programme checken lassen kann.
Was war ich erstaunt, als ihr Ampel-System mir Rot anzeigte. Denn was ich nicht bedacht hatte, war erstens ungenau Texte, aus denen nicht hervorging, dass wirklich nichts live stattfand und alles aus Aufzeichnungen bestand. Außerdem war meine Kursplattform war streng nach Lektionen aufgebaut und es gab viele „Hausaufgaben“.
Von außen betrachtet sah das nach Fernunterricht und Leistungsüberprüfung aus – also ein klarer Punkt auf der „Pflicht“-Liste.
Also baute ich nicht nur das System ein bisschen um, sondern änderte vor allem die Texte. So wird nun glasklar, dass es sich um ein reines Selbstlernangebot handelt.
„Wie kann man die ZFU umgehen?“
Achtung, Umgehungsverbot!
Das FernUSG zu umgehen, indem man „schummelt“, ist nicht erlaubt. Aber du darfst und sollst dein Angebot so gestalten, dass es gar nicht erst unter die ZFU-Pflicht fällt. Das ist ein riesiger Unterschied und genau hier beginnt die strategische und kreative Arbeit. Denn so ärgerlich die ganze ZFU-Geschichte auch ist, so zwingt sie uns doch auch, umzudenken:
- Wie kann lernen noch aussehen?
- Was brauchen meine KundInnen wirklich?
- Was ist jetzt und auch in Zukunft im Onlinebusiness gefragt?
Wer sich diese Fragen beantwortet, kann zukunftsweisende und zukunftssichere Onlineangebote erstellen, unabhängig von veralteten Fernunterrichtsgesetzen (aus Zeiten, in denen es noch nicht mal das Internet gab… kann man sich echt nicht ausdenken.)
- Statt eines festen Lehrplans kannst du mit Workshops, offenen Sessions oder thematischen Sprints arbeiten.
- Statt Prüfungen oder verpflichtenden Abgaben kannst du freiwillige Austauschformate oder Reflexionsangebote anbieten.
- Und statt starrer Lernziele kannst du offene Ergebnisformulierungen nutzen, die den Teilnehmenden Spielraum lassen.
Mehr Ideen dazu findest du in ZFU und FernUSG vermeiden: So gestaltest du dein Onlineangebot zulassungsfrei.
Warum „ZFU-sicher“ nicht langweilig sein muss
Viele denken, dass ein Kurs ohne feste Struktur automatisch unprofessionell wirkt. Und dass Onlinecoaching oder Onlinebusiness ohne Feedback oder Q&A nicht möglich ist. Da ist was dran. Aber wir können auch einfach die Möglichkeiten betrachten, die in diesen Vorgaben für uns liegen: Wenn du den Rahmen klar definierst, aber den Weg flexibel hältst, fühlen sich TeilnehmerInnen oft freier und selbstbestimmter.
Und Selbstbestimmung und Selbstverwantwortung ist doch genau das, was wir uns von unseren KundInnen wünschen, nicht wahr?
Eine Kollegin hat ihr „8-Wochen-Programm“ mit Hilfe von Zora in eine „Intensiv-Werkstatt“ umgewandelt.
Die Inhalte waren dieselben, aber sie hat die Bezeichnungen geändert, Pflichtaufgaben gestrichen und die Reihenfolge offengelassen. Das Ergebnis: Keine ZFU-Pflicht und viel Vorfreude auf den Launch, den das bisherige Feedback aus ihrer Community ist großartig.

Wie du ZFU-Risiken in Minuten checken kannst
Falls du jetzt im Kopf dein eigenes Angebot durchgehst und denkst: „Hm … da könnte etwas kritisch sein“, dann kann ich dir Zora, die ZFU-Spürnase ans Herz legen.
Sie prüft deinen Text in Sekunden, zeigt dir mit einem Ampelsystem, wo Risiken liegen, und schlägt dir konkrete Alternativen vor.
So weißt du sofort, ob du anpassen musst oder ob du mit deinem Angebot entspannt bleiben kannst.
→ Sichere dir hier deinen Zugang zu Zora.
Rechtlicher Hinweis zu Zora:
Zora, die ZFU-Spürnase, ist kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Kriterien des FernUSG und aktueller Rechtsprechung, zum Beispiel dem BGH-Urteil vom 12. Juni 2025. Du erhältst eine strukturierte, KI-gestützte Einschätzung und konkrete Optimierungsideen, jedoch keine verbindliche juristische Bewertung.
Allgemeiner Hinweis:
Die Inhalte dieses Blogartikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.
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Bist du schon einmal vor dem leeren Bildschirm gesessen und gedacht: „Ich kann einfach nicht schreiben“? Du bist nicht allein. Viele Menschen haben das Gefühl, dass sie nicht die richtigen Worte finden oder dass ihre Texte nicht gut genug sind. Doch die Wahrheit ist: Es ist nicht dein fehlendes Talent, das dich vom Schreiben abhält. Der wahre Grund liegt viel tiefer – und hat viel mit Perfektionismus zu tun.






